Der Bereich des Kauf- und Werkvertragsrechts umfasst sowohl den Bereich des alltäglichen Lebens, wie auch komplexe, individuelle Vertragsgestaltungen aus diesen Bereichen. Probleme die es zu lösen gilt, entstehen dort meist in den Bereichen wie Gewährleistungen, Mängelrechte, Rückabwicklungen, Zahlungsansprüche.
Häufige Aspekte unserer anwaltlichen Beratung sind hier Mietzins, Minderungsanlässe, Mängelanzeigen und der Kündigungsschutz.
Die Mediation, die außergerichtliche Streitschlichtung, ist nicht nur ein immer mehr im Aufwind befindliches Phänomen, sondern eine ernsthafte und sinnvolle Methode, Ihre Streitigkeit langfristig aus dem Weg zu räumen. Nicht mit einer Institution wie zum Beispiel Schiedsgericht oder Güte- oder Schlichtungsstelle zu verwechseln, soll Mediation streitenden Parteien helfen, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Der Mediator richtet nicht, er urteilt nicht zu Gunsten des einen oder zu Lasten des anderen, er macht, anders als ein Schlichter, auch keine eigenen Vorschläge; er "fördert die Kommunikation der Parteien", so steht es nun im Gesetz. Der Mediator "ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet".
Auch die Kanzlei Bornemann in Mülheim an der Ruhr sieht in dieser Methode einer sinnvolle Alternative zur gerichtlichten Konfliktbewältigung. Unsere Anwälte haben sich entsprechend qualifiziert und
beraten Sie gern auf allen von uns betreuten Rechtsgebieten zu dieser Alternative.
Hierbei kümmern wir uns u.a. um Verwarnungen und Bußgeldbescheide, Führerschein- angelegenheiten etc.